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BODYGUARDS FÜR DIE LUNGE

Werden bei Tätigkeiten Stäube, Gase oder Dämpfe frei und ist keine effektive Absaugung dieser Gefahrenstoffe vorhanden, muss Atemschutz getragen werden.

Zu einer verantwortungsvollen Arbeitsvorbereitung gehört deshalb auch die Frage, welche gesundheitsschädlichen Stoffe auftreten können und wie ihnen zu begegnen ist.

  • Beim Bohren, Fräsen, Schleifen und Sägen werden Stäube freigesetzt

  • Fasern treten bei Verlegen oder Abreißen von Dämm-Material auf

  • Beim Schweißen entsteht Rauch

Um diese und andere Gefahrenstoffe aus der Atemluft zu filtern, werden Atem­schutzmasken als partikelfiltrierende Halbmasken oder Halb- und Vollmasken ein­gesetzt. Diese Masken liefern wir Ihnen mit Filtern unterschiedlicher Schutzstufen.

 

PARTIKELFILTER SCHUTZSTUFE P1 BZW. FFP1

Für ungiftigen oder mindergiftigen Feinstaub bis zum 4-fachen des erlaubten Grenzwertes (MAK-Wert = maximale Arbeitsplatzkonzentration).

 

PARTIKELFILTER SCHUTZSTUFE P2 BZW. FFP2

Einsatz beim Verarbeiten von krebserregenden Stoffen, wie z. B. Eichen- oder Buchenholzstäuben, Fasern von Mineralwolle oder Asbest sowie Rauch.

Bis zum 10-fachen des Grenzwertes erlaubt.

 

PARTIKELFILTER SCHUTZSTUFE P3 BZW. FFP3

Je giftiger oder krebserregender ein Stoff ist, desto niedriger ist sein Grenzwert. Um ein Überschreiten zu vermeiden, sind Filter dieser Schutzstufe einzusetzen, bis zum 30-fachen des Grenzwertes.

 

AKTIVKOHLEFILTER

Um stark gesundheitsgefährdende Gase und Dämpfe aus der Atemluft zu filtern, sind Atemschutzmasken mit Aktivkohlefilter erforderlich.

 

KOMBINATIONS FILTER AUS GAS- UND PARTIKELFILTER P2

Einzusetzen, wenn gleichzeitig Lösemittel, Gase, Dämpfe und Feinstäube/Partikel auftreten (z. B. beim Farbspritzen, Sprühkleben).

Alternativtext ist nicht verfügbar.

Allgemeine Hinweise

Die Konzentration von Gefahrstoffen in der Atemluft ist stark abhängig von der Größe des Arbeitsraumes und der Belüftung. Mundschutz bietet Ihnen keinen Schutz vor lungengängigem Feinstaub und gefährlichen Arbeitsstoffen.

Die Lagerzeiten

Atemfilter bieten die Gewähr, dass sie auch nach Lagerung über einen längeren Zeitraum voll einsatzbereit und funktionstüchtig sind. Die Lagerzeiten müssen vom Hersteller angegeben werden und betragen zwischen 3 und 5 Jahren.

Das Verfallsdatum ist auf den einzelnen Filtern vermerkt. Geöffnete Gas- und Kombinationsfilter sind spätestens 6 Monate nach dem Öffnen zu ersetzen, sofern sie nicht schon vorher erschöpft sind. Die Lagerzeit von Partikelfiltern und partikelfiltrierenden Halbmasken ist bei sachgemäßer Lagerung üblicherweise auf 3 Jahre begrenzt.

Filterart Filterklasse Schutz gegen Leistungsvermögen
Gasfilter 1 Gase und Dämpfe Aufnahmevermögen klein
2 Gase und Dämpfe Aufnahmevermögen mittel
3 Gase und Dämpfe Aufnahmevermögen groß
Partikelfilter P1 feste Partikel und flüssige inerte Stoffe bis zum 4-fachen GW Rückhaltevermögen klein
P2 feste und flüssige Partikel mindergiftiger (gesundheitsschädlicher) Stoffe bis zum 10-fachen GW Rückhaltevermögen mittel
P3 feste und flüssige Partikel giftiger u. sehr giftiger Stoffe bis zum 30-fachen GW Rückhaltevermögen groß
Kombinationsfilter 1-P2 Gase und Dämpfe und feste und flüssige Partikel gesundheitsschädlicher Stoffe Aufnahmevermögen klein/Rückhaltevermögen mittel
2-P2 Gase und Dämpfe und feste und flüssige Partikel gesundheitsschädlicher Stoffe Aufnahmevermögen mittel/Rückhaltevermögen mittel
2-P3 Gase und Dämpfe und feste und flüssige Partikel giftiger und sehr giftiger Stoffe Aufnahmevermögen mittel/Rückhaltevermögen groß

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Alternativtext ist nicht verfügbar.
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